Gehaltsrechner

Hinweis:, Gehaltsrechner für die Anlage 31 / Anlage 32 (gültig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst in sonstigen Einrichtungen)

Aktuell sind die Gehaltstabellen identisch für Anlage 31 und Anlage 32. Daher gültig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst in Krankenhäusern im Bereich der westlichen Bundesländer (außer Hamburg und Schleswig-Holstein), die nach Einführung der Anlage 31 eingestellt worden sind.

Und gültig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst in sonstigen Einrichtrungen im Bereich der westlichen Bundesländer (außer Hamburg und Schleswig-Holstein), die nach Einführung der Anlage 32 eingestellt worden sind.

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