Gehaltsrechner

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Bitte wählen Sie zum Start der Berechnung unten die für Sie gültige Anlage/Arbeitsbereich aus.

 

Mit den Links zu den Tabellen können Sie sich die jeweiligen Tabellenwerte anzeigen lassen.


Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabelle sowie des ermittelten Auswertungsergebnisses wird keine Gewährleistung übernommen.

Gehaltsrechner für die Anlage 3 (gültig für Mitarbeiter*innen allgemein - Anlage 2)

gültig für Mitarbeiter allgemein (Anlage 2), für Mitarbeiter im Rettungsdienst und Krankentransport (Anlage 2e) sowie für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 2d), die nicht unter die Anlage 33 fallen.

Gültig von Gültig bis Veränderung  
 

Anlage 3 - gültig ab 1. April 2021 in RK BW, RK Bayern, RK Mitte, RK Nord und RK NRW

01.04.2021 31.03.2022 + 1.4
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Anlage 3 - gültig ab 1. Januar 2021 in der RK Ost - Tarifgebiet Ost

01.01.2021 31.12.2021 0
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Anlage 3 - gültig ab 1. Janauar 2021 in der RK-Ost - Tarifgebiet West

01.01.2021 31.12.2021 0
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Gehaltsrechner für die Anlage 30 (gültig für Ärztinnen und Ärzte)

Gültig für nach Einführung der Anlage 30 neu eingestellte Ärztinnen und Ärzte.

Gültig von Gültig bis Veränderung  
 

Ärztinnen und Ärzte ab 1.1.2020 (RK Bayern, BW, Mitte, NRW, Nord), ab 1.10.2020 (RK Ost)

01.01.2020 - + 6.6
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Ärztinnen und Ärzte ab 01.10.2017 (RK Bayern), ab 01.03.2018 (RK Ost), ab 01.04.2018 (RK Nord), ab 01.05.2018 (RK BW/Mitte/NRW)

01.05.2018 31.12.2019 + 0.7
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Gehaltsrechner für die Anlage 31 / Anlage 32 (gültig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst in sonstigen Einrichtungen)

Aktuell sind die Gehaltstabellen identisch für Anlage 31 und Anlage 32. Daher gültig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst in Krankenhäusern im Bereich der westlichen Bundesländer (außer Hamburg und Schleswig-Holstein), die nach Einführung der Anlage 31 eingestellt worden sind.

Und gültig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst in sonstigen Einrichtrungen im Bereich der westlichen Bundesländer (außer Hamburg und Schleswig-Holstein), die nach Einführung der Anlage 32 eingestellt worden sind.

Gültig von Gültig bis Veränderung  
 

Anlage 31/32 Anhang B gültig ab 1. April 2021 in RK Bayern, RK BW, RK Mitte, RK Nord und RK NRW

01.04.2021 31.03.2022 + 1.4
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Anlage 31/32 Anhang A gültig ab 1. April 2021 in RK Bayern, RK BW, RK Mitte, RK Nord und RK NRW (Mitarbeitende mit abgeschlossener Hochschulausbildung/wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit)

01.04.2021 31.03.2022 + 1.4
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Anlage 31 Anhang B gültig vom 1.1.2021 in RK Ost - Tarifgebiet Ost

01.01.2021 31.12.2021 0
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Anlage 32 Anhang B gültig ab 1.1.2021 in RK Ost - Tarifgebiet Ost

01.01.2021 31.12.2021 0
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Anlage 31/32 Anhang B gültig ab 1. Januar 2021 in RK Ost - Tarifgebiet West

01.01.2021 31.12.2021 0
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Anlage 31 Anhang A gültig vom 1.1.2021 in RK Ost - Tarifgebiet Ost entpsricht 100,10% der mittleren Werte BK v. 1.7.2020 (Mitarbeitende mit abgeschlossener Hochschulausbildung/wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit)

01.01.2021 31.12.2021 0
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Anlage 32 Anhang A gültig vom 1.1.2021 in RK Ost - Tarifgebiet Ost entpsricht 100,10% der mittleren Werte BK v. 1.7.2020 (Mitarbeitende mit abgeschlossener Hochschulausbildung/wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit)

01.01.2021 31.12.2021 0
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Anlage 31/32 Anhang A gültig vom 1.1.2021 in RK Ost - Tarifgebiet West entpsricht 102,10% der mittleren Werte BK v. 1.7.2020 (Mitarbeitende mit abgeschlossener Hochschulausbildung/wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit)

01.01.2021 31.12.2021 0
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Gehaltsrechner für die Anlage 33 (gültig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst)

Gültig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst im Bereich der westlichen Bundesländer (außer Hamburg und Schleswig-Holstein) und für nach Einführung der Anlage 33 neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Gültig von Gültig bis Veränderung  
 

Anlage 33 - gültig ab 1. April 2021 in RK Bayern, RK BW, RK Mitte, RK Nord und RK NRW

01.04.2021 31.03.2022 + 1.4
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Anlage 33 - gültig ab 1. Januar 2020 in der RK Ost - Tarifgebiet West

01.01.2020 - + 3.17
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Anlage 33 - gültig ab 1. Januar 2020 - RK Ost - Tarifgebiet Ost (98% der mittleren Werte BK)

01.01.2020 - 0
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Anlage 33 - gültig ab 1. Januar 2019 - RK Ost - Tarifgebiet Ost (97,5% der mittleren Werte BK)

01.01.2019 31.12.2019 + 3.11
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Anlage 33 - gültig ab 1. Juni 2018 in RK Bayern, RK BW, RK Mitte, RK NRW und RK Nord und ab 1. Januar 2019 in RK Ost - Tarifgebiet West

01.06.2018 31.12.2018 + 3.11
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